Wer kann bei uns Fahrer werden?
Da wir formell einen normalen PKW fahren – zugegeben mit 8 Sitzplätzen – genügt als Fahrer*in ein normaler Führerschein Klasse 3 – oder entsprechend der EU-Führerschein Klasse B bis 3,5 t. Einzige Einschränkung: der/die Fahrer*in muss mindestens 21 Jahre alt sein und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Neben dem „normalen“ Führerschein benötigen wir, da wir mit unserem Bus Personen im Linienverkehr befördern, auch den sogenannten Personenbeförderungsschein, nach der Fahrerlaubnisverordnung amtlich „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“.
Dazu ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, sowie in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Untersuchung bei einem besonderen Verkehrsmidizinischen Dienst (nicht beim Hausarzt). Zudem wird der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen im Check-Kartenformat umgeschrieben – falls nicht schon geschehen.
Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.
Der Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid e.V. übernimmt alle Kosten, die mit der Erlangung des Personenbeförderungsscheins verbunden sind…. natürlich in der Hoffnung und Erwartung, dass die neuen Fahrer*innen dann auch einige Jahre bei uns tätig werden.
Interessiert?
Sie erfüllen die Anforderungen und haben ein generelles Interesse daran, für den Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid als Fahrer*in aktiv zu werden?
Dann wenden Sie sich für weitere unverbindliche Informationen an:
Alfred Benke, Telefon +49.2247.6204
oder senden Sie uns eine EMail unter info ( at ) bb-nk-se ( dot ) de