Archiv für den Monat: Februar 2017

Anschaffung eines Fahrzeuges Teil 1

Liebe Fahrgäste,

nach 7 Betriebsjahren oder 300.000 km (in 5 Jahren) kann jeder Bürgerbusverein ein neues Fahrzeug beim Land NRW beantragen. Die Förderungskosten betragen bei einer Neuanschaffung 40.000 EUR bei Vereinsgründung, der nachfolgende Bus wird mit 35.000 EUR gefördert, da für das alte Fahrzeug der Verkaufserlös angerechnet wird. Bei einem behindertengerechten Fahrzeug, z.B. ein Niederflurfahrzeug, beträgt der Förderanteil 50.000 EUR.

Als Fördervoraussetzung muss der Bus über mindestens eine Fremdkraft betätigte Tür verfügen, eine Innenraumhöhe von mindestens 1,80 m verfügen, mit Einzelsitzen ausgestattet sein, über eine zusätzliche tiefer gezogene Trittstufe an der Eingangstür verfügen, über eine zusätzliche Griffstange als Einstiegshilfe verfügen. Die Türen von Niederflurfahrzeugen müssen eine lichte Weite von 1050mm verfügen.

In den bisherigen Betriebsjahren haben wir viel Erfahrung mit unserem Mercedes Sprinter gesammelt. Bei uns steht eine derartige Kaufentscheidung erst für 2019 an, aber wir fangen jetzt schon mit der Überlegungen für das neue Fahrzeug an.

  • Welche weiteren Fahrzeugtypen gibt es?

  • ist ein anderer Antrieb als Diesel (wie bisher) sinnvoll, möglich, machbar?

  • Ist ein Frontantrieb besser als der bisherige Heckantrieb?

  • Brauchen unsere Fahrgäste ein Niederflurfahrzeug?

In den folgenden Ausgaben möchten wir Ihnen verschiedene Fahrzeugtypen vorstellen. Vielleicht sind Sie an der Diskussion über die Neuanschaffung interessiert und möchten sich aktiv oder passiv als Mitglied in unserem Verein engagieren? Vielleicht auch als Fahrer?

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie sich beim Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid e.V. engagieren möchten.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Busfahrer, telefonisch über 02247/303 480 , per Mail unter info@bb-nk-se.de oder besuchen Sie unsere Website http://bb-nk-se.de/

Ihr Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid e.V.