Wer kann bei uns Fahrer werden?
Da wir formell einen normalen PKW fahren – zugegeben mit 8 Sitzplätzen – genügt als Fahrer*in ein normaler Führerschein Klasse 3 – oder entsprechend der EU-Führerschein Klasse B bis 3,5 t. Einzige Einschränkung: der/die Fahrer*in muss mindestens 21 Jahre alt sein und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Neben dem „normalen“ Führerschein benötigen wir, da wir mit unserem Bus Personen im Linienverkehr befördern, auch den sogenannten Personenbeförderungsschein, nach der Fahrerlaubnisverordnung amtlich „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“.
Dazu ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, sowie in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Untersuchung bei einem besonderen Verkehrsmidizinischen Dienst (nicht beim Hausarzt). Zudem wird der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen im Check-Kartenformat umgeschrieben – falls nicht schon geschehen.
Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.
Der Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid e.V. übernimmt alle Kosten, die mit der Erlangung des Personenbeförderungsscheins verbunden sind…. natürlich in der Hoffnung und Erwartung, dass die neuen Fahrer*innen dann auch einige Jahre bei uns tätig werden.
Interessiert?
Sie erfüllen die Anforderungen und haben ein generelles Interesse daran, für den Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid als Fahrer*in aktiv zu werden?
Dann wenden Sie sich für weitere unverbindliche Informationen an:
Alfred Benke, Telefon +49.2247.6204
oder senden Sie uns eine EMail unter info ( at ) bb-nk-se ( dot ) de
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Für die Verkehrsmedizinische Untersuchung empfehlen wir:
RescueService Rheinland GmbH
Aulgasse 176
53721 Siegburg
Termine für den Gesundheitscheck können hier telefonisch gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass es besondere Buchungsbedingungen für Bürgerbus-Fahrer gibt, und zudem gibt es zwei unterschiedliche Untersuchungsmöglichkeiten:
– die „kleine“ Untersuchung gilt nur für 1 Jahr (der Beförderungsschein kann dann auch nur für 1 Jahr ausgestellt werden);
– die „große“ Untersuchung gilt für 5 Jahre.
Die hiermit verbundenen Kosten werden direkt unter Hinweis auf den Bürgerbus mit diesem Verrechnet. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Das polizeiliche Führungszeugnis kann kostenlos – unter Hinweis auf den Bürgerbus – bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Es wird direkt an das Straßenverkehrsamt in Siegburg geschickt, das für die Erteilung des Beförderungsscheins zuständig ist.
Bei der Verkehrsmedizinischen Untersuchung wird ein Gutachten erstellt.
Erst nach ca 4-6 Wochen lohnt es, einen Termin im Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Die Kosten, die im Straßenverkehrsamt entstehen, werden bei Einreichen der Belege vom Kassierer des Bürgerbus-Vereins erstattet.
— Antrag für die Umschreibung des alten auf den neuen Führerschein