Tarife und Beförderung

Beförderungsbedingungen

Der Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid ein ganz normales öffentliches Nahverkehrsmittel (ÖPNV), das entsprechend dem deutschen Personenbeförderungsrecht nach einem getakteten Fahrplan auf einer konzessionierten und festgelegten Route fährt. In diesem besonderen Fall fahren nur keine Berufskraftfahrer, sondern ausschließlich ehrenamtlich engagierte Menschen: Bürger fahren für Bürger.

Der Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid ist als PKW zugelassen. Er hat nur 8 Sitzplätze und keine Stehplätze. In seltenen fällen kann es daher zu einer Überbelegung des Busses kommen. In solchen Fällen fährt der Fahrer ggf. eine Haltestelle erneut an. Wir lassen keinen Fahrgast stehen !

In unserem Bus besteht grundsätzlich Anschnallpflicht für jeden Fahrgast – weil der Bus eben als PKW zugelassen ist. Das gilt auch für Kinder. Kinder dürfen nicht im Kinderwagen befördert werden. Unser Bus verfügt über eine ausreichende Anzahl von geeigneten Kindersitzen – vom Säugling bis zum Alter von zwölf Jahren. Nur Kinder, die größer als 150 cm und älter als zwölf Jahre sind, dürfen ohne spezielle Kindersitze im Bus mitfahren – aber auch sie müssen natürlich trotzdem angeschnallt sein.
Sie helfen unseren Busfahrern, wenn Sie selber geeignete Sitzgelegenheiten für Ihre Kinder mitbringen.

Rauchen sowie Essen und Trinken ist in unserem Bus aus hygienischen Gründen untersagt.
Ebenfalls ist die Mitnahme von Tieren (außer ggf. Führ- oder Blindenhunde) nicht erlaubt.
Kleintiere im Käfig sind erlaubt.

Aus platztechnischen Gründen ist die Mitnahme von Fahrrädern oder entsprechenden Transportgeräten leider nicht möglich – außer von Fahrgästen benutzten Rollatoren oder vergleichbare Hilfsmittel.

Fahrpreise

Der Fahrpreis gilt für eine Rundfahrt ohne Fahrtunterbrechung.

  • Erwachsene zahlen 1,70 €.
  • Die 10er Karte kostet 15,00 €.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahre fahren kostenlos mit.
  • Kinder ab 7 Jahre bis 14 Jahre und Schüler mit Schülerausweis (auch der VRS) zahlen 1,00 €.
  • Schwerbehinderte mit amtlichen Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke werden kostenlos befördert. Ebenso werden Begleitpersonen von Schwerbehinderten, in deren Schwerhindertenausweis das Merkzeichen B aufgedruckt ist, kostenlos befördert.
  • Inhaber eines gültigen Mobilpasses zahlen 1,00 €.
  • Bürger mit einer Ehrenamtskarte sowie Bürger über 90 Jahre fahren im Bürgerbus kostenlos.

Allgemeine VRS-Fahrscheine oder Fahrscheine anderer Verkehrsbetriebe haben auf der Bürgerbuslinie Neunkirchen-Seelscheid leider keine Gültigkeit, da der Bürgerbus mit eigenem, sogenannten „Inseltarif“, fährt !
Der Bürgerbus akzeptiert jedoch das 49-Euro-Ticket (auch Deutschlandticket genannt), kann aber auf Grund des Inseltarifes selber kein Deutschlandticket ausstellen.

Muster eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke
zur unentgeltichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr:

schwerbehindertenausweis_page_1
Muster Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenen Hintergrund
schwerbehindertenausweis_page_2
Muster Schwerbehindertenausweis Rückseite
schwerbehindertenausweis_wertmerke
Muster max 1 Jahr gültige Wertmarke