Anschaffung eines Fahrzeuges Teil 4

Liebe Fahrgäste,

Unser bisheriger Bürgerbus basiert auf einem normalen Kleintransporter mit Busaufbau und Hochdach mit mind. 1,8m Stehhöhe. Eine zusätzlich angebrachte ausfahrbare Einstiegsstufe erleichtert den Einstieg in den Fahrgastraum und ist in der Förderregelung zwingend vorgeschrieben. Die acht Sitzplätze sind derzeit aufgeteilt in eine Dreierbank, zwei Zweierbänke und ein Einzelsitzplatz neben dem Fahrer. Benötigt ein Fahrgast Hilfe beim Ein- bzw. Ausstieg, muss der Fahrer an der Fahrertür aussteigen und ums Fahrzeug herum zur Fahrgasttür gehen.

In Niederflurfahrzeuge „spaziert“ man ohne Mühe und barrierefrei rein. Das Basisfahrzeug ist meist ein Kastenwagen, bei dem die Niederflurabsenkung zwischen Vorder- und Hinterachse vorgenommen wird. Dadurch liegt die Einstiegshöhe bei ca. 35cm ab Fahrbahn. An Haltestellen mit einer Bordsteinkante ist ein nahezu niveaugleicher Einstieg möglich. Zusätzlich gibt es in den meisten Modellen eine klappbare Rampe mit rutschfestem Belag. So kann auch ein Rollstuhlfahrer barrierefrei mitgenommen werden. Eine breite elektrische, bzw. pneumatische, meist doppelflügelige Außentür, sorgt für einen problemfreien Ein- und Ausstieg. In Niederflurbussen gibt es acht Einzelsitzplätze, einer davon ist bei Mitnahme eines Rollstuhls klappbar. Braucht ein Fahrgast Hilfe beim Ein- oder Ausstieg, kann der Fahrer im Innenraum bequem den Durchgang zum Fahrgastraum benutzen.

Der Umbau auf die Niederflurtechnik ist sehr kostenintensiv, aber in Hinblick auf den Komfort für unsere älter werdenden Fahrgäste langfristig erforderlich. Für Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhlplatz werden vom Land NRW übrigens auch höhere Förderungsmittel bewilligt.

Wie auch immer unser neues Fahrzeug aussehen wird, welche Technik zum Einsatz kommt, wird uns die kommende Zeit bis zur Ausschreibung beschäftigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden …

Ihr Bürgerbusteam